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Vorsicht: Gerüchte zu Tischsitten

(Bei Tisch / Tischmanieren)
Gerücht 1: zu Hähnchenschenkel
Immer wieder wird verbreitet: „Hähnchenschenkel dürfen selbst im feinen Restaurant mit den Fingern gegessen werden, weil sie zu den offiziellen Fingergerichten gehören.“ Das ist eine Fehlinformation. Zu den Fingergerichten zählen: Schalen- und Krustentiere, wenn sie im Panzer serviert werden, Muscheln, sofern nicht überbacken, Artischocken, Spareribs und beim Geflügel lediglich die Wachtel. Nur in rustikaler Umgebung wie bei Volksfesten, im Biergarten oder in Hähnchenbratereien ist der Hähnchenschenkel als Fingergericht anerkannt. In einem Restaurant, in dem es Besteck gibt, wird erwartet, dass ein Gast ihn mit Messer und Gabel isst. Die kleineren Chicken-Wings hingegen werden in der Tat überall mit Fingern gegessen. Zum Säubern der Hände reicht dazu eine (Papier-) Serviette.

Gerücht 2: zu Suppentassen
„Aus einer Suppentasse darf getrunken werden, wenn sie Henkel hat.“ Henkel sind nicht das Kriterium dafür, ob das Leertrinken einer Suppentasse ohne Fettnäpfchengefahr möglich ist. Das richtet sich nach der Größe oder, besser gesagt, Kleinheit der Tasse. Nur recht winzige Suppentassen – maximal etwa so groß wie eine normale Kaffeetasse (nicht Kaffeepott oder -becher!) – werden, wenn gewünscht, ausgetrunken. Dabei wird sie immer nur an einem Henkel gefasst, auch wenn sie zwei hat.

Gerücht 3: zu Zahnstocher
Zitat aus Wikipedia: „Früher war es in Deutschland üblich, den Zahnstocher bei Tisch hinter vorgehaltener hohler Hand zu verwenden. Da diese Praktik das Hantieren mit dem Holzstäbchen noch auffälliger machte, hat der Fachausschuss für Benehmen und Tischsitten eine offene, aber dezente Verwendung nach dem Essen als gebührlich zugelassen.“ Wer mit diesem „Fachausschuss“ gemeint ist, wird nicht erkennbar. Vermutlich existiert er gar nicht. Die einzig richtige Aussage ist die zur früher vorgehaltenen Hand. Experten empfehlen seit Jahren genau das Gegenteil von dem, was anschließend dort steht, nämlich: Rücksicht auf das ästhetische Empfinden anderer am Tisch zu nehmen und auf jeden Fall den Tisch zum Stochern zu verlassen.

Gerücht 4: zu Salat
Immer noch wird der alte Hut verbreitet: „Salat darf nicht geschnitten werden!“ Das war vor langer Zeit richtig, ist jedoch seit vielen Jahren überholt. Es gibt etliche Salatsorten, die gar nicht anders essbar sind, als sie mit dem Messer in mundgerechte Stücke zu schneiden.

Gerücht 5: Bestecksprache: "Es hat mir nicht geschmeckt."
Dieses Gerücht sagt: Hat einem Gast das Essen nicht geschmeckt, soll er das Besteck etwa auf "fünf vor halb sechs" - wenn Sie sich den Teller als Uhr verstellen - ablegen. Ist er hingegen mit der Qualität des Essens zufrieden, platziert er Messer und Gabel auf "fünf nach halb sieben". In umgekehrter Version, wann es geschmeckt habe und wann nicht, gibt es das Gerücht inzwischen auch.Beides ist Unsinn. Einer Gastgeberin oder einem Gastgeber durch das Ablegen des Bestecks den Unmut über das Essen kundzutun, ist mit den Grundsätzen der Höflichkeit nicht vereinbar. Außerdem kennt die in Deutschland allseits geläufige "Besteck- Geheimsprache" nur zwei nonverbale Signale: Offenes, mit den Spitzen zur Tellermitte abgelegtes Besteck bedeutet: "Ich habe das Essen noch nicht beendet." Rechts, etwa auf "halb fünf" parallel liegendes Besteck zeigt: "Ich bin mit dem Essen fertig."

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