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"Darf ich bitten?"

(Tanzen)
Dass Gesellschaftstanz eine besonders schöne Freizeitbeschäftigung ist, wissen viele Menschen aller Altersstufen. Welche große Besonderheit er jedoch im Umgang miteinander darstellt, dürfte den wenigsten bewusst sein: Es ist die einzige, gesellschaftlich sanktionierte Gelegenheit, bei der sich selbst wildfremde Menschen anfassen und sehr nahe kommen dürfen, ohne dass dies als Eindringen in die intime Distanzzone betrachtet wird – was sonst in dieser Tabuzone unweigerlich der Fall ist.

Um diesen „Tabubruch“ aufzufangen, haben sich die Menschen eine Spielregel dafür gegeben: das Auffordern zum Tanzen. Dabei wird um das Einverständnis zum gemeinsamen Bewegen gebeten. Dies muss selbstverständlich heute nicht mehr mit dem traditionellen: „Darf ich bitten?“, passieren. Je nach Bekanntheitsgrad sind Sätze wie: „Haben Sie Lust zum Tanzen?“, „Möchten Sie mit mir diesen Wiener Walzer tanzen?“, „Hast du Lust auf einen Cha Cha Cha?“, „Wollen wir tanzen?“ moderner und ebenso höflich. Die Einwilligung zum gemeinsamen Tanz hebt jedoch nicht die persönliche Intimsphäre auf. Ein zu enger Körperkontakt kann als aufdringlich empfunden werden. « zurück
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