(Rauchen) Die Gesetze zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind in Deutschland so gut wie flächendeckend
in Kraft getreten. Zwar gibt es bei den Ver- und Geboten leichte Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Doch einheitlich gilt: Wer sich über ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit hinwegsetzt, verstößt nicht nur gegen
das Gesetz, sondern handelt unhöflich und äußerst rücksichtslos.
(Tanzen)
Diese Frage ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Heutzutage entscheiden Frauen selbst, ob, wann und mit wem sie tanzen – auch dann, wenn sie in männlicher Begleitung sind. Ob es sich dabei um den Ehemann, den Partner oder sonst wen handelt, ist unerheblich.
(Tanzen) Bei der Annahme einer Aufforderung durch jemand anders als die eigene Begleitung, berücksichtigen Sie, bitte:
Es kann unangenehm sein, allein am Tisch zurückzubleiben. Das gilt für Frau wie für Mann gleichermaßen.
(Tanzen) Ganz gleich, ob Sie mit Bekannten oder Fremden bei einer Tanzveranstaltung an einem Tisch sitzen: Das Paar,
welches zusammen ein solches Fest besucht, tanzt den ersten Tanz miteinander. Wer wen dazu auffordert, ist
unerheblich. Selbstverständlich kann diese Initiative von der Dame ausgehen. Die schöne alte Sitte, auch die
anderen Gäste der Tischrunde zum Tanzen aufzufordern, beginnt erst danach. Die früher üblichen Pflichttänze –
also mit jeder Dame am Tisch einmal tanzen zu müssen – gibt es allerdings bei öffentlichen Bällen nicht mehr.
(Tanzen)
Dass Gesellschaftstanz eine besonders schöne Freizeitbeschäftigung ist, wissen viele Menschen aller Altersstufen. Welche große Besonderheit er jedoch im Umgang miteinander darstellt, dürfte den wenigsten bewusst sein: Es ist die einzige, gesellschaftlich sanktionierte Gelegenheit, bei der sich selbst wildfremde Menschen anfassen und sehr nahe kommen dürfen, ohne dass dies als Eindringen in die intime Distanzzone betrachtet wird – was sonst in dieser Tabuzone unweigerlich der Fall ist.