(Grüsse und Begrüssung | Briefe) Es ist inzwischen selbstverständlich geworden, „Frau Bundeskanzlerin“, Frau Ministerin“, „Frau Bischöfin“, „Frau
Professorin“ oder „Frau Direktorin“ zu sagen und weitere weibliche Anreden zu verwenden. Nur die Titulierung
„Frau Doktorin“ ist noch wenig verbreitet. Doch genauso wie alle anderen weiblichen Anredeformen ist sie nach
Promotionsordnungen korrekt und somit unverzichtbar. Lediglich, wenn eine Frau es wünscht, mit der männlichen
Berufsbezeichnung angesprochen zu werden, sollte eine solche noch verwendet werden (Ausnahme: bei der
Bundeswehr).
(Grüsse und Begrüssung | Briefe) Die Bemühungen, Frauen in Sprache und Schrift klar zu bezeichnen, sind löblich. Allerdings entstehen dabei oft
Stilblüten, die manche gar nicht zu bemerken scheinen. Was, bitte, soll man sich unter einem „weiblichen
Mitarbeiter“ (Fahrer/Kunden/Chef oder was auch immer) vorstellen? Sind das Männer, die feminine Züge
aufweisen, sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben oder in Frauenkleidung daherkommen? Auch
Formulierungen wie: „Sie war der erste weibliche Minister“ sollten – das steht sogar in einem Duden – vermieden
werden. Sinnvoll sind solche Zusätze nur dann, wenn ein geschlechtsneutrales Wort folgt. Beispiele: „weiblicher
Fan“, „männliche Jugendliche“, „weibliche Person“, „männlicher Stargast“.
(Grüsse und Begrüssung | Briefe) Nach der neuesten Rechtschreibreform gilt sowohl die Klein- als auch die Großschreibung der Anrede- sowie der
entsprechenden Possessivpronomen in einem Brief im Du-Stil als richtig. Dass eine Person, die gesiezt wird, das
Recht auf die groß geschriebene Höflichkeitsanrede „Sie“ hat, wurde in keiner der vorangegangenen Reformen
bestritten. Die gleiche Wertschätzung können Sie nun auch wieder denjenigen entgegenbringen, mit denen Sie
per Du sind, ohne einen „Dudenfehler“ zu begehen: „Ich wünsche Dir/ Euch …“, „Ich denke an Dich/Euch“, „Grüß
bitte Deine Schwester von mir“, „Hoffentlich geht es Dir gut!“
(Grüsse und Begrüssung | Briefe) So mancher Adresszusatz ist unter modernen Korrespondenz-Gesichtspunkten in den letzten Jahren unter den
Tisch gefallen, etwa "zu Händen" und "An den ?", "An die ?", "An das ?" Einen Brief an "Frau Sabine Muster" oder
"Herrn Manfred Mustermann" zu adressieren ist jedoch keineswegs überflüssig, sondern auch heute noch höflich.
Fehlen sollten diese Zusätze nur bei Briefen, die an Kinder und Jugendliche geschickt werden.
(Grüsse und Begrüssung | Briefe) Vermutlich ist dieses Gerücht aus einer Fehlinterpretation des Begriffs "Kondolenzbrief" entstanden. Ein
Beileidsschreiben wird traditionsgemäß auf schlichtem weißen Papier verschickt. Übrigens: Auch im PC-Zeitalter
gilt hier ein handschriftlicher Brief immer noch als das Nonplusultra! Der schwarze Rand bleibt den Drucksachen
vorbehalten, die aus dem Trauerhaus verschickt werden, also unter anderem dem Trauerbrief.