(Bei Tisch / Tischmanieren) Gerücht 1: zu Hähnchenschenkel
Immer wieder wird verbreitet: „Hähnchenschenkel dürfen selbst im feinen Restaurant mit den Fingern gegessen werden, weil sie zu den offiziellen Fingergerichten gehören.“ Das ist eine Fehlinformation. Zu den Fingergerichten zählen: Schalen- und Krustentiere, wenn sie im Panzer serviert werden, Muscheln, sofern nicht überbacken, Artischocken, Spareribs und beim Geflügel lediglich die Wachtel. Nur in rustikaler Umgebung wie bei Volksfesten, im Biergarten oder in Hähnchenbratereien ist der Hähnchenschenkel als Fingergericht anerkannt. In einem Restaurant, in dem es Besteck gibt, wird erwartet, dass ein Gast ihn mit Messer und Gabel isst. Die kleineren Chicken-Wings hingegen werden in der Tat überall mit Fingern gegessen. Zum Säubern der Hände reicht dazu eine (Papier-) Serviette.
(Einladungen)
„Wollen wir zusammen einen Happen essen (einen Kaffee trinken) gehen?“ Eine solche Frage oder ähnliche Aussage: „Lassen Sie uns doch …“ sorgt oft für Unsicherheit und Missverständnisse. Dann nämlich, wenn sie als Einladung interpretiert wird, jedoch gar nicht als solche gemeint war – was sie genau genommen auch nicht ist!
(Einladungen)
Die Abkürzung „U. A. w. g.“ – um Antwort wird gebeten – gilt in einer Einladung nicht als unhöflich. Empfehlenswerter und verbindlicher ist allerdings ein ausformulierter Satz. Beispiel: „Wir bitten Sie bis zum … um Nachricht, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden. Antwort erbeten an … (Tel., Fax, E-Mail, Antwortkarte).“ Der höfliche Gast meldet sich auf jeden Fall auf dem gewünschten Kontaktweg innerhalb der angegebenen Frist.
(E-Mail-Verkehr)
Gerade mal was mailen - wozu sollte man dabei über Höflichkeit oder Umgangsformen-Regeln nachdenken. Schließlich ist eine E-Mail neben SMS die zurzeit schnellste Kommunikations-Möglichkeit. Da kann es doch wohl egal sein, wie eine solche Ruck-Zuck-Botschaft formuliert und gestaltet ist. Wer so denkt, wird mit ziemlicher Sicherheit in E-Mail-Fettnäpfchen treten.
(E-Mail-Verkehr) 1. Anrede
Verzichten Sie bei einer E-Mail nicht auf die Anrede. Achten Sie auch hier, wie bei einem Brief, auf die korrekte Schreibweise und - falls vorhanden - akademische Grade und Titel. Wählen Sie die Form der Anrede, die Sie für die jeweilige Person auch im "guten, alten Brief" verwenden würden. Beispiel: Einer relativ fremden Geschäftspartnerin, die Sie im Brief mit "Sehr geehrter Frau Dr. Beispiel" anschreiben würden, mailen Sie "Hallo Frau Beispiel". Die Ausnahme: Nur wenn eine Arbeitsgruppe in ständigem E-Mail-Kontakt steht, etwa bei der Veränderung oder Korrektur eines gemeinsamen Projekts, ist es nicht unhöflich, keine Anrede dazuzusetzen (® auch Punkt 10, Grüße)